Kulturförderabgabe

Seit dem 01.01.2013 hat die Stadt Köln die bisherige Satzung zur Kulturförderabgabe derart geändert, das künftig die Kulturförderabgabe nur noch auf privat veranlagte Übernachtungen gezahlt werden muss.
Allerdings muss von Geschäftsreisenden nachgewiesen werden, dass zur Befreiung der Kulturförderabgabe die Übernachtung geschäftlich/beruflich veranlagt und zwingend notwendig ist. Die Stadt Köln akzeptiert hierzu lediglich ihre eigenen Formulare, die Sie unter https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/finanzen/kulturfoerderabgabe downloaden können.
Für Angestellte ist hier die Arbeitgeber/Dienstherrenbescheinigung im Vorfeld durch die Firma oder entsprechende Institution auszufüllen und spätestens beim Check-Out der Rezeption auszuhändigen. Selbständige und Freiberufler müssen die Eigenbescheinigung ausfüllen, die wir hier auch vor Ort zur Verfügung stellen können.

Wir hoffen hier auf Ihr Verständnis, aber durch diese, in unseren Augen absolut unsägliche Satzung, wird uns ein unerhörter Verwaltungsakt auferlegt, den wir Ihnen zumindest in den o. g. Punkten zur Vermeidung einer Zahlung der Kulturförderabgabe leider nicht ersparen können und dürfen.